Republik von Angola
República de Angola

Honorarkonsulat für die Bundesländer
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz

ANIP eNews Bulletin
Sonderausgabe

Informationen für potentielle Investoren in Angola

Private Investitionen zu vereinfachen und anzuregen ist ein wichtiges strategisches Ziel der angolanischen Regierung und eine der hauptsächlichen Funktionen der Staatlichen Agentur für private Investitionen (ANIP). Auf Grund der Vielzahl neuer Reformen in Angola hielt die ANIP es für sinnvoll, ein Mitteilungsblatt zu veröffentlichen, das eine Übersicht über die Möglichkeiten von Auslandsinvestitionen und Fördermöglichkeiten in Angola sowie Informationen über den angolanischen Markt gibt.

Weitere Hinweise erhalten Sie auf unserer Website www.investinangola.com oder schreiben Sie eine E-mail an info@investinangola.org. Investoren aus den USA möchten wir darauf hinweisen, dass die ANIP vor kurzem ein Büro in Washington, DC eröffnet hat. Siehe auch Information zu ANIP-Büro in den USA.

Es gibt zwei Investitonsverfahren: Vorherige Deklarierung und vertragsrechtliche Gesetzgebung

Vorherige Deklarierung (Declaraçao Previa). Das Verfahren wird angewendet bei:

  • Auslandsinvestitionen (nicht aus Angola kommendes Kapital) zwischen USD 100.000 und 5 Millionen sowie
  • Inlandsinvestitionen (Kapital aus Angola) zwischen USD 50.000 und 5 Millionen.

Schritt 1 für inländische Investitionen entsprechend vorheriger Deklarierung:

Inländische Investoren reichen ihren Investitionsvorschlag bei der ANIP auf dem Formblatt Vorherige Deklarierung von Auslandsinvestitionen ein. Nachfolgend eine vollständige Liste aller Dokumente, die in zweifacher Ausführung mit dem Formular einzureichen sind:

  • Entwurf der Statuten des künftigen Unternehmens;
  • Bescheinigung der Unternehmensbezeichnung, ausgestellt durch das Handelsministerium;
  • Beglaubigte Kopie der Statuten und des Handelsregistereintrags des Investors, einschließlich ordnungsgemäßer Beglaubigung im Fall von Unternehmen, oder Kopie der Aufenthaltsdokumente im Fall von Einzelpersonen;
  • Werden Anteile an einem bestehenden Unternehmen erworben, müssen angehende Investoren zusätzlich zu den Unternehmensstatuten beglaubigte Kopien des Protokolls der Vorstandssitzung einreichen, die das Einverständnis über den Erwerb dieser Anteile nachweisen. (Protokoll der Hauptversammlung);
  • Steuerbescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Steuerschulden vorhanden sind (gilt nur für bereits bestehende angolanische Unternehmen);
  • Sozialversicherungsnachweis, aus dem hervorgeht, dass es keine Verbindlichkeiten gegenüber der Sozialversicherung gibt (gilt nur für bereits bestehende angolanische Unternehmen).

Schritt 1 für Auslandsinvestitionen entsprechend vorheriger Deklarierung:

Ausländische Investoren reichen ihren Investitionsvorschlag bei der ANIP auf dem Formblatt Vorherige Deklarierung von Auslandsinvestitionen ein. Nachfolgend eine vollständige Liste aller einzureichenden Dokumente, die in zweifacher Ausführung mit dem Formular einzureichen sind:

  • Entwurf der Statuten des künftigen Unternehmens;
  • Bescheinigung der Unternehmensbezeichnung, ausgestellt durch das Handelsministerium;
  • Beglaubigte Kopie der Statuten und des Handelsregistereintrags der Befürworter, für Unternehmen mit ordnungsgemäßer Beglaubigung durch die Konsularabteilung der angolanischen Botschaft des Landes, in dem die Einreise nach Angola genehmigt wurde, für Einzelpersonen Kopie des Passes;
  • Werden Anteile an einem bestehenden Unternehmen erworben, müssen angehende Investoren zusätzlich zu den Unternehmensstatuten beglaubigte Kopien des Protokolls der Vorstandssitzung einreichen, die das Einverständnis über den Erwerb dieser Anteile nachweisen. (Protokoll der Hauptversammlung);
  • Polizeiliches Führungszeugnis für nicht in Angola ansässige Personen (ausländische Investoren), ausgestellt durch die Behörden des Heimat- oder Aufenthaltslandes.

Schritt 2:

Die ANIP prüft und bewertet den Investitionsvorschlag innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen zur vorherigen Deklarierung einer Investition.

Bei der Prüfung der Unterlagen wird festgestellt, ob der Vorschlag angolanischem und internationalem Recht entspricht. Die ANIP bewertet außerdem die Gesellschafterstruktur und bespricht Fördermöglichkeiten mit den Investoren. Sie nimmt auch eine finanzielle Bewertung, einschließlich Ertragsanalyse, Kapitalerträge und Kapitalbedarf, vor.

Schritt 3:

Wird der Antrag von der ANIP befürwortet, erfolgt eine Bestätigung des Projektes und die ANIP stellt eine Registrierungsbescheinigung der Privatinvestition (Certificado de Registo do Investimento Privado - CRIP) aus. Kopien dieses Dokuments erhalten die Zollbehörden, die Nationalbank und die entsprechenden Ministerien. Mit diese Bescheinigung kann der Investor seine Geschäftstätigkeit in Angola aufnehmen.

Investitionen auf der Grundlage der vertragsrechtlichen Gesetzgebung

Das Verfahren entsprechend der vertragsrechtlichen Gesetzgebung gilt für in- und ausländische Investitionen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • mehr als USD 5 Millionen oder
  • in einem Sektor, der nach angolanischem Recht einen Konzessionsvertrag erforderlich macht oder
  • Investitionen, die nur gemeinsam mit staatlichen Unternehmen getätigt werden können.

Schritt 3:

Trifft die ANIP eine positive Entscheidung, werden die Projektunterlagen zur Befürwortung an den Ministerrat weitergereicht.

Schritt 4:

Wird der Investitionsvorschlag vom Ministerrat befürwortet, erfolgt eine Bestätigung des Projektes und die ANIP stellt eine Registrierungsbescheinigung der Privatinvestition (CRIP) aus. Kopien des Dokuments erhalten die Zollbehörden, die Nationalbank und die entsprechenden Ministerien. Mit diese Bescheinigung kann der Investor seine Geschäftstätigkeit in Angola aufnehmen.

Fördermöglichkeiten

Investitionsanreize stehen für Auslandsinvestitionen ab USD 100.000 und Inlandsinvestitionen ab USD 50.000 zur Verfügung. Steuer- und Zollvergünstigungen hängen von folgenden drei Faktoren ab: (1) Wirtschaftssektor (2) Entwicklungsgebiet und (3) besondere Wirtschaftsgebiete, die von der Regierung entsprechend den erforderlichen Projekten definiert werden.

Wirtschaftssektor: Die Regierung bietet Steuer- und Zollvergünstigungen bei Investitionen in folgenden Wirtschaftssektoren:

  • Landwirtschaft und Viehzucht
  • Verarbeitende Industrie
  • Fischfang und Verarbeitung
  • Bauindustrie
  • Gesundheits- und Bildungswesen
  • Straßen, Bahnanlagen, Häfen, Flughäfen, Telekommunikation, Energie- und Wasserversorgung
  • Güter- und Personentransport.

Entwicklungsgebiete: Es werden von der Regierung verschiedene Steuer- und Zollvergünstigungen angeboten, wenn die Investitionen in den folgenden Entwicklungsgebieten getätigt werden:

Entwicklungsgebiet A:

  • Provinz Luanda
  • Hauptstädte der Provinzen Benguela, Huila, Cabinda und
  • Stadt Lobito

Investitionsvorhaben im Gebiet A sind 3 Jahre steuer- und gebührenfrei. Gewinne sind 8 Jahre gewerbesteuerfrei. Firmen, die Kapitalinvestitionen im Gebiet A tätigen, werden 5 Jahre von der Kapitalertragssteuer befreit.

Entwicklungsgebiet B:

  • Die verbleibenden Städte der Provinzen Benguela, Cabinda und Huila, die nicht zum Gebiet A gehören und
  • die Provinzen Kwanza Norte, Bengo, Uige, Kwanza Sul, Lunda Norte und Lunda Sul

Investitionsvorhaben im Gebiet B sind 4 Jahre steuer- und gebührenfrei. Gewinne sind 12 Jahre gewerbesteuerfrei. Firmen, die Kapitalinvestitionen im Gebiet B tätigen, werden 10 Jahre von der Kapitalertragssteuer befreit.

Entwicklungsgebiet C:

  • die Provinzen Huambo, Bie Moxico, Cuando Cubango, Cunene, Namibe, Malange und Zaire

Investitionsvorhaben im Gebiet C sind 6 Jahren steuer- und gebührenfrei. Gewinne sind 15 Jahre gewerbesteuerfrei. Firmen, die Kapitalinvestitionen im Gebiet C tätigen, werden 15 Jahre von der Kapitalertragssteuer befreit.

Weitere steuerliche Anreize:

Befreiung von der Gewerbesteuer wird gewährt bei:

  • Investitionen für neue Unternehmen und Sanierung zerstörter und nicht mehr funktionstüchtiger Unternehmen in der Zone C
  • Investitionen, die 50 oder mehr Vollzeitarbeitplätze für angolanische Staatsangehörige schaffen.

Bis zu 100 Prozent der folgenden Aufwendungen können steuerlich als Kosten in Ansatz gebracht werden:

  • Aufwendungen für den Bau und die Reparatur von Straßen, Bahnanlagen, Telekommunikation, Wasserversorgung und soziale Infrastruktur für Erwerbstätige, ihre Familien und die örtliche Bevölkerung,
  • Aufwendungen für Berufsausbildung in allen sozialen und produktiven Bereichen,
  • Aufwendungen für Investitionen im kulturellen Sektor und/ oder den Ankauf angolanischer Kunstwerke. Dabei wird vorausgesetzt, dass diese Kunstwerke in Angola verbleiben und für einen Zeitraum von 10 Jahren nicht weiterverkauft werden.

Marktinformationen

Der angolanische Markt im Überblick

Bevölkerung: 14 Millionen (Schätzung für 2002)
Voraussichtl. Bevölk.entwicklung: 16 Millionen (Schätzung für 2010)
Bevölkerung in den wichtigsten Gebieten:
        Luanda: 3 Millionen
        Benguela: 1,6 Millionen
        Huambo: 1,5 Millionen
        Huila: 1,2 Millionen
        Bie: 1 Million
Erwerbstätige Bevölkerung: 5 Millionen

Unternehmenskosten im Überblick

Steuersätze:
        Körperschaftssteuer: 20-25 Prozent
        Kapitalertragssteuer: 15 Prozent
        Importzölle: 1-35 Prozent

Betriebskosten:

Raumkosten:
       Büros:

 Mieten: USD 25-30/m2
 Kauf: USD 2.500/m2

        Wohnraum:

 Mieten: USD 35-60/ m2
 Kauf: USD 3.000/ m2

        Lagerflächen

 Mieten: USD 3-5/ m2
 Kauf: USD 400-700/ m2

Kapitalkosten:
        Kreditzinsen in Kwanzas: 20 Prozent
        Kreditzinsen in US-Dollar: 12 Prozent

Grundstücksmieten:
        Industriepark in Viana: USD 1/ m2 p.a.
        Industriepark in Catumbela: USD 1/ m2 p.a.

Wichtige Wirtschaftsdaten:

BIP: $11,2 Mrd. (2002)
BIP Zuwachsrate: 15,3 Prozent
Gesamtexport: $ 8,5 Mrd.
        vor allem Erdöl, Diamanten, Fisch und Fischwaren, Bauholz und Kaffee
        Wichtigste Exportländer: USA, China, Frankreich, Belgien und Spanien
Gesamtimport: $ 3 Mrd.
        vor allem Maschinen, elektrische Geräte und Ausrüstungen, Fahrzeuge und Ersatzteile, Medikamente, Nahrungsmittel und Textilien
        Wichtigste Importländer: Portugal, Südafrika, USA, Frankreich und Brasilien

Privatinvestitionen nach Wirtschaftssektoren
1. Halbjahr 2004:

Dienstleistungen

24 Prozent

Leichtindustrie

21 Prozent

Bauindustrie

21 Prozent

Handel

13 Prozent

Erdöl

7 Prozent

Bergbau

5 Prozent

Fischerei

4 Prozent

Hotels/Tourismus

3 Prozent

Landwirtschaft

2 Prozent

 

 

 

 

 


Ausführlichere Informationen und Marktanalysen für einzelne Sektoren erhalten Sie durch den Beratungsservice der Staatlichen Agentur für private Investitionen.

Zusätzliche Förderung privater Investitionen: ANIP eröffnet Büro in den USA

Um das gesamte Potential Angolas zu entwickeln, dringend notwendige Investitionen zur Sanierung der bestehenden Infrastruktur anzuregen, vorhandene Industriekapazitäten zu sanieren und neue Geschäftstätigkeiten zu entwickeln, hat die ANIP beschlossen, ihre erste Repräsentanz in den Vereinigten Staaten zu eröffnen. Die Anschrift lautet: 1925 K Street, NW, Suite 225, Washington, DC 2006. Diese Einrichtung ist beim Außenministerium als Handelsrepräsentanz Angolas in den USA registriert. Das Büro war vorher die IIE, eine der angolanischen Botschaft in den USA angeschlossene Vertretung.

Leiterin des Büros der ANIP in Washington ist Maria Luisa Abrantes. Das Büro informiert über die rechtlichen Bestimmungen Angolas zur Förderung privater Investitionen mit der Zielsetzung, Partnerschaften zwischen US-amerikanischen und angolanischen Investoren zu entwickeln und zu verbessern. Die Repräsentanz der ANIP in den USA will zur Förderung der natürlichen und menschlichen Ressourcen Angolas beitragen und angolanische Unternehmenstätigkeit durch direkte Kontakte, Konferenzen und online Ressourcen unterstützen. Auf Wunsch von Firmen werden auch US-Vorhaben bei angolanischen Unternehmern gefördert.

Kontakt:
ANIP Washington DC:
Tel: 1 202 331 7604
Fax: 1 202 331 7605
Email:
milinvest@starpower.net

Konsul:

Prof. Klaus D. Nielen MBA
Am
Bonneshof 30
D – 40474 Düsseldorf
  Tel: 0049 (0) 211 45 23 93
Fax: 0049 (0) 211 451539


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Jahrgang 1, Ausgabe 8

Wirtschaftsinformation Februar 2005

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